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Medizinal Cannabis

 

Die Heilpflanze Cannabis bekommt nun langsam seinen angestammten Platz bei medizinischen Therapien. Allerdings kann momentan medizinisches Cannabis nur auf ärztliche Verschreibung therapeutisch eingesetzt werden, obwohl nur Cannabis mit einem Gehalt von über 1% THC im Betäubungsmittelgesetz verbleibt. Aber auch Ärztinnen und Ärzte müssen sich an Richtlinien orientieren. Richtlinien sind offizielle Empfehlungen, die aber in begründeten Fällen nicht zu beachten sind. Verschreibungen gelten dann als «off-label use».

 

Indikations- und Verschreibungsrichtlinien:

https://www.sgcm-sscm.ch/sites/default/files/documents/fachinformation_de.pdf

 

Einsatzgebiete von Cannabis sind (SGCM, bzw. BAG):

 

THC und CBD können zur symptomatischen Therapie einer Vielzahl von Erkrankungen eingesetzt werden. Die wissenschaftliche Evidenz ist sehr unterschiedlich (siehe dazu Therapieempfehlungen).

 

THC

→ Spastik bzw. Muskelkrämpfe; z. B. bei Multipler Sklerose, amyotropher Lateralsklerose, Querschnittslähmung, Zerebralparese, Morbus Parkinson, Morbus Alzheimer u.a.

→ Chronische Schmerzen; z. B. neuropathische Schmerzen, Tumorschmerzen, Schmerzen bei Polyarthritis, Fibromyalgie, Migräne, Kopfschmerzen u.a.

→ Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit und Abmagerung (z. B. bei Krebspatienten)

→ Neurologische Erkrankungen; z. B. Tourette-Syndrom, Restless-LegsSyndrom, Dyskinesien u.a.

→ Glaukom (grüner Star)

→ Schlafstörungen

 

 CBD

→ Frühkindliche, therapieresistente Epilepsieformen (Dravet-Syndrom, Lennox-Gastaut-Syndrom) → Angststörungen und Panikattacken

→ Chronische Entzündungen und Schmerzen

→ Ver-/Anspannungen

→ Depressive Verstimmungen

→ Linderung von Symptomen beim Entzug von anderen Medikamenten

 

Die Wirkung von Cannabispräparaten ist sehr individuell und dosisabhängig. Die Non-Responder-Rate für THC-haltige Cannabispräparate beträgt ca. 30 %. Gemäss aktuellem Wissensstand resp. der vorhandenen Literatur kann eine Cannabismedikation nicht als First-Line Behandlung empfohlen werden. Jede Anwendung ist zum aktuellen Zeitpunkt als ein individueller Therapieversuch zu betrachten, wenn die Guideline-konforme Behandlung nicht wirksam ist oder aufgrund von Nebenwirkungen nicht toleriert wird.

 

 

Rezeptfreier Einsatz von Cannabis

 

Allerdings könnten noch eine ganze Reihe einfacher Befindlichkeitsstörungen auch mit Cannabis behandelt werden, wobei dann tief dosiertes THC (unter 1%) und CBD angewendet werden könnte. Zur Zeit ist jedoch die Abgabe von Cannabis-Produkten ohne ärztliche Verschreibung nicht gestattet.

Beispiel wären Schlafstörungen, depressive Verstimmungen, Appetitstörungen usw. Leider hat Cannabis dafür noch keine Zulassung erhalten. Eine erleichterte Zulassung müsste auf politischem Weg ermöglicht werden.

Zürich, April 2023

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