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NEWSBLOG

2. Newsletter 2023


2. Newsletter 2023 des Fachzirkels Cannabis Schweiz

Zürich, März 2023


Sehr geehrte Mitglieder des Fachzirkels Cannabis Schweiz

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen

Sehr geehrte Damen und Herren


Das Interesse an medizinischem Cannabis steigt stetig. Immer mehr Ärztinnen und Ärzte sind bereit, mit ihren Patienten eine Therapie mit Cannabis zu wagen.


Die neuesten Entwicklungen deuten darauf, dass Cannabis seinen Ruf als Rauschdroge langsam verliert und sich die realistische Ansicht, Cannabis als Heilpflanze zu sehen, beziehungsweise als Genusspflanze, langsam durchsetzt. Dies im Bewusstsein aller Risiken.


Gerade aber beim Ausschöpfen des medizinischen Potentials harzt es noch stark. Dabei spielt nicht nur der Preis eine Rolle. Damit Cannabis in der Medizin und eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen eine Chance hat, müssen seine Beschaffungskosten deutlich sinken. Dies wird nicht nur durch eine Mengenausweitung erreicht, es müssen alle an der Cannabis-Produktion beteiligten Player finanzielle Abstriche vornehmen.



Zur Magistral-Rezeptur von medizinischem Cannabis.



Zur Erinnerung, die Definition der Magistralrezeptur:

Magistralrezepturen sind Arzneimittel, die in Apotheken für die Patienten individuell auf ärztliche Verordnung hergestellt werden.

Herstellung wird grosszügig ausgelegt, das heisst schon eine Umkonfektionierung und individuelle Beschriftung wird als Herstellung angesehen, aber in der Apotheke muss das Produkt auf den Patienten zugeschnitten und angepasst werden.



Die Indikation von medizinischem Cannabis für eine Therapie hat innerhalb der Richtlinien, die die Schweizerische Gesellschaft für Cannabis in der Medizin (SGCM-SSCM) in Auftrage des BAG erstellte, zu erfolgen. Andere Indikation und abweichende Dosierungen gelten dann als off-label. Apotheken dürfen für die Ausführung der Magistral-Rezepte nur Cannabis-Produkte, die pharmazeutischen Qualitätsansprüchen entsprechen, d.h. entsprechend den Vorschriften der Arzneibüchen (PhH, PharmEU, DAB oder andere) geprüft wurden, verwenden. Zudem muss eine Identitätskontrolle gemacht werden. Die Identitäts-Kontrolle und -Garantie kann auch von der Lieferfirma durchgeführt und garantiert werden, verteuert aber dann das Produkt.Damit das Cannabis-Produkt als Magistral-Rezept gilt, muss die Apotheke die erhaltenen Ausgangsstoffe verarbeiten. Dabei genügt es, wenn das erhaltene Cannabis-Produkt in die gewünschte galenische Form gebracht und individuell beschriftet wird.


Bespiel Rezept Cannabis Blüten


Der Patient erhält ein Rezept mit Cannabis-Blüten:

Auf dem Rezept sollten neben den üblichen persönlichen Daten zusätzliche Angaben vorhanden sein:

- Definition Cannabis Sorte oder THC- und CBD-Gehalt

- Anwendungsart: Inhalation oder Tee

- Bei der Inhalation ist die Verwendung eines Vaporoisators zu empfehlen

o Bei Verdampfen sollte die Blüte gemahlen sein

- Tagesdosis oder Einzel-Dosierung, am besten portionierte Dosen

- Gesamtmenge THC sollte 1500mg pro Monat nicht überschreiten


Seit März 2023 wurden für die Inhalation von Cannabis-Blüten zwei Vaporisatoren als «Medical Devises» zugelassen und registriert. Im medizinischen Bereich dürfen nur registrierte Geräte verwendet werden.


Registrierte und zugelassene Vaporisatoren:

- MIGHTY+ MEDIC und VOLCANO MEDIC 2 der Firma Storz & Bickel

- Erhältlich bei Solumedics AG | Aeschbachweg 12 | CH-5000 Aarau /

Phone: +41 41 511 8010 | Mobile: +41 79 247 1623

Wir haben uns bei Swissmedic und bei Swiss Medtech erkundigt, ob weitere Vaporisatoren für dem medizinischen Gebrauch zugelassen sind, erhielten aber keine weiteren Angaben.


Weitere wichtige Hinweise für die Cannabis Magistral-Rezeptur auf:



Andere Cannabis-Produkte für die Magistral-Rezeptur


Der FZCS bemüht sich, eine Zusammenstellung aller im Markt erhältlichen Cannabis-Produkte zu erstellen. Sobald die Liste erstellt ist, werden wir Ihnen diese zustellen. Da jedoch die Cannabis-Produkte der einzelnen Hersteller stark divergieren, braucht es einen viel grösseren Einsatz als vorausgesehen.

Wir stellen uns die Liste wie folgt gegliedert vor:

- Isolate

- Voll-Extrakte , gegliedert nach Extraktionsmitteln und nach Inhaltsstoffen)

- Blüten, gegliedert nach Sorten und THC: CBD Ratio

- Fertigpräparate wie Suppositorien, Kapseln, Lutschtabletten etc.

- Weitere



Rekreativer Gebrauch von Cannabis


Die wissenschaftlich Cannabis-Pilotstudie in Zürich beginnt im Sommer 2023. Alle Bewilligungen vom BAG wurden erteilt. Der FZCS ist gespannt auf die ersten Ergebnisse. Leider konnten wir über den Start und den bisherigen Verlauf der Basler Studie noch nichts in Erfahrung bringen. Andere Studien, auch private, wurden auch eingereicht, deren Bewilligung ist noch nicht absehbar.



Cannabis bei leichten Befindlichkeitsstörungen


Der FZCS ist sicher, dass THC arme Cannabis-Produkte bei diversen Befindlichkeitsstörungen auch ohne ärztliches Rezept eingesetzt werden könnten. Deshalb hat der FZCS Parlamentarier gebeten, sich dafür einzusetzen. Allerdings ist momentan die Bereitschaft, sich für ein kleines Thema einzusetzen, eher gering.


Schulung für Fachpersonen


Der FZCS bereitet mit anderen Vereinen und Firmen eine praktische Schulung über den Umgang mit Cannabis vor. Die Schulung soll sowohl als Präsenzveranstaltung, wie auch als Webinar angeboten werden und die dann auch on demand verfügbar sein sollen. Wir werden Sie informieren.


Soweit unsere Information zu unserer Tätigkeit. Es zeigte sich in letzter Zeit deutlich, dass sowohl bei der Ärzteschaft, aber auch in Apotheken bezüglich der Cannabis Magistral- Rezeptur noch viele Unklarheiten bestehen. Es braucht viel Zeit, bis dies überwunden ist. Der Fachzirkel Cannabis Schweiz setzt sich dafür ein, dass Cannabis seinen ihm gebührenden Platz bei der Therapie von Krankheiten erhält.



Nun hat der Frühling begonnen. Wir hoffen, dass Sie alle einen schönen Frühling geniessen können.


Mit den besten Wünschen für eine gute Gesundheit und viele Erfolgserlebnisse.


Für den Fachzirkel Cannabis Schweiz



Albert Ganz

Präsident FZCS


Protokoll Migliederversammlung 2023
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