Der K-Tipp untersuchte die im Handel erhältlichen CBD-Oele und Extrakte, die für die Einnahme durch den Mund angepriesen werden.
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Für die Apotheken ist es unverständlich, dass so viele Produkte solch grosse Abweichungen zu den Angaben auf der Packungen aufweisen.
Für die Apotheken sind aber nicht nur die Gehaltsprüfungen wichtig - die Apotheken erwarten eigentlich, dass die ihnen angebotenen Produkte wenigstens den korrekt angeben - auch folgende Angaben sollten zugänglich sein:
Herkunft der Pflanze
Qualitätskontrolle auch auf Schadstoffe (Pestizide, Herbizide, Insektizide usw.)
Nachweis des Extraktionsmittels
Spektrum der Cannabinoide
Gesamtextrakt oder Teilextrakt
Extraktionsmethode
Sollten Cannabis-Produkte legalisiert werden, dann können sie bei Swissmedic auch mit Indikationen angemeldet werden. Diese erwähnten Nachweise wären dann garantiert. Bis zu diesem Zeitpunkt muss sich der Verkäufer selber absichern.
Albert Ganz, November 2019
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