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NEWSBLOG

Nach dem Eintretensentscheid des Nationalrates

Am 10. Dezember entschied sich der Nationalrat, entgegen der Empfehlung der nationalrätlichen Gesundheitskommission, auf Eintreten zum bundesrätlichen Änderungsvorschlag des Betäubungsmittelgesetzes. Dieser Entscheid macht nun den Weg frei für eine Gesetzesänderung, so wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wurde. Allerdings können die Räte noch Korrekturen, aber auch einschneidende Veränderungen anbringen. Diese würden die Ratifizierung des Gesetzes wieder verzögern. Es ist zu hoffen, dass das nicht exzessiv geschieht. Es ist mehr zu hoffen, dass diesem Beschluss eine hohe Dringlichkeit zugestanden wird.



​Wie geht es aber weiter mit Cannabis? Sollten der Experimentierartikel und die erleichterte Verschreibung vom Parlament durchgewinkt werden, so ist Cannabis im Betäubungsmittelgesetz noch immer bei den «Verbotenen Substanzen» aufgeführt. Dies erschwert jegliche Bemühungen zu einer normalen Reglementierung und Liberalisierung der Pflanze. Der Verkauf und die Anpreisung von Cannabis ist und bleibt erschwert. Die vielen Schweizer Cannabis-Kleinfirmen und Start-Ups befinden sich im Vergleich mit den meisten ausländischen Firmen im Nachteil und können den Anschluss verpassen.

Die Parlamentarier sind deshalb gebeten:

  • Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen prioritär zu behandeln und ohne grundlegende Änderungen zu ratifizieren.

  • Mit einer Gesetzesinitiative im Betäubungsmittelgesetz Cannabis aus den «Verbotenen Produkten» zu streichen.

  • Swissmedic anzuleiten, Cannabis als bewährte Heilpflanze anzusehen und für leichte Indikationen Erfahrungsberichte zu akzeptieren und nicht überall klinische Studien zu erwarten.

Durch solche Massnahmen würden die hohen Ziele für eine gezielte medizinische Anwendung und für Präventionsmassnahmen im rekreativen Bereich bedeutend erleichtert und erreichbar gemacht. Zu überlegen ist, ob auch ein separates Cannabis-Gesetz notwendig ist. Es ist aber durchaus möglich, dass die bestehenden Gesetze, das Betäubungsmittelgesetz, das Heilmittelgesetz und die Vorschriften im Lebensmittelbereich für die Reglementierung genügen. Hier sind die Juristen gefordert.


Albert Ganz

Präsident des Fachzirkeln Cannabis


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