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NEWSBLOG

4. Newsletter 2023



4. Newsletter 2023 des Fachzirkels Cannabis Schweiz


September 2023


Sehr geehrte Mitglieder des Fachzirkels Cannabis Schweiz

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen

Sehr geehrte Damen und Herren


In der vorliegenden Ausgabe der Newsletter befassen wir uns mit folgenden Themen:


Cannabis-Magistralrezeptur

- Was wird verschrieben

- Beschaffungsprobleme

- Herstellung und Abgabe, Qualität der Produkte

- Pharmakopöe-Monographien


Rekreative Verwendung von Cannabis

- Pilotprojekte

- Produkte


Politik und Behörden

- BAG und Swissmedic

- Parlament


Cannabis-Magistralrezeptur


Seit dem 1. August 2022 ist es allen Ärztinnen und Ärzten gestattet, für medizinische Indikationen Cannabis-Präparate, Isolate, spezielle und Gesamt-Extrakte, zu verschreiben. Bei unseren Umfragen, allerdings nicht repräsentativ, sondern nur stichprobenartig, zeigte es sich, dass bei Schmerzindikationen vor allem reines THC in verschiedenen Dosierungen, bei anderen Erkrankungen CBD-Extrakte, verschrieben werden. Dabei sind die Ärztinnen und Ärzte oft nicht genau informiert, in welcher Art das Rezept gestaltet werden soll. Hier ist die Zusammenarbeit zwischen Arztpraxis und Apotheke vor grosser Bedeutung.


Für Apotheken stellt sich immer wieder die Frage, wo das geeignete Cannabis-Produkt bestellt werden soll. Dies, obwohl der FZCS eine Liste der Bezugsquellen auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Dennoch werden immer wieder Spezialwünsche geäussert, was eine grosse Anforderung an die Apotheken stellt. Der FZCS ist mit den Behörden in Kontakt und versucht eine Übersicht der meistverschriebenen Produkte zu erstellen.


Aber auch die Herstellung fordert die Apotheken, gerade in Zeit des Personalmangels. Häufig kann kein verwendungsfertiges Produkt bestellt werden – dann ist das galenische Geschick der Apotheken gefordert.


Von Swissmedic wurde der FZCS dahingehend informiert, dass Cannabis-Monographien für die PhH in Bearbeitung sind. Für die Magistralrezeptur in den Apotheken wären solche Monographien von grosser Bedeutung, denn so wären die zu verwendete Qualität der Cannabis-Produkte definiert.



Rekreative Verwendung von Cannabis


Begonnen wurden die Cannabis-Pilotprojekte anfangs Jahr in Basel. Bisher bestehen nur Tendenzen der Verwendung der zur Verfügung gestellten Produkte. Da in Basel nun eine zweite Gruppe an Teilnehmern in das Projekt integriert wurde, sind genauere Tendenzen erst Ende Jahr ersichtlich.

Auf den Homepages der Projekte sind die zur Verfügung gestellten Produkte ersichtlich. Die Angaben werden dort regelmässig der Verfügbarkeit angepasst (Stand anfangs August 2023)


Basel: Weed Care




Produzent aller Produkte: Pure Holding AG


Zürich: Züri Can






Bei den weiteren von BAG bewilligten Projekten sind noch keine Produkt-Angaben ersichtlich. Beginn der Studien ist Herbst 2023 vorgesehen. Dies kann aber noch verzögern. In allen Zentren ist die Verwendung von in der Schweiz produziertem Cannabis in Bio-Qualität vorgesehen.



Bern, Luzern, Biel: SCRIPT


Das Studiencannabis kann in ausgewählten Apotheken erworben werden. Das Angebot ist limitiert und beinhaltet Cannabisblüten, Cannabisharz (Haschisch), E-Flüssigkeiten und Cannabisöle. Die Verkaufspreise berücksichtigen den Wirkstoffgehalt und die Preise, welche auf dem Schwarzmarkt bezahlt werden. Alle Produkte werden in der Schweiz hergestellt, unterliegen strengen Qualitätsprüfungen und werden nach den Vorschriften der Bio-Verordnung produziert.




Genf: La Canna-Binotheque


In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Bundesverordnung besteht für jeden Teilnehmer die Möglichkeit, Cannabis mit einem THC-Gehalt von nicht mehr als 10 g pro Monat zu kaufen. Die auf einmal gelieferte Menge darf 10 g ungemischte Cannabisprodukte nicht überschreiten. Bei gemischten Cannabisprodukten darf diese Menge 2 g THC nicht überschreiten. Die Qualität des Produkts ist gesichert und sein genauer THC- und CBD-Gehalt in Bezug auf die THC-Konzentration bekannt und klar kommuniziert. Gemäss den Vorgaben der Bundesverordnung ist die lokale Produktion BIO outdoor.


(Homepage La Canna-Binotheque) Accueil - Association ChanGE (changegeneve.ch)



Lausanne: Cann-L


Die Produkte, die im Rahmen des Versuchs verkauft werden, müssen eine Reihe von Qualitätsanforderungen erfüllen, die vom BAG festgelegt werden. Die Cannabispflanzen werden in der Schweiz angebaut und ab Herbst 2023 werden die angebotenen Produkte alle bio-zertifiziert sein. Sie sind frei von allen Verunreinigungen, die die Gesundheit schädigen können.






Politik und Behörden


Schlagzeile Ende 2022 im Tagesanzeiger: «2023 wird zum Schweizer Hanfjahr». Das hat sich bisher nicht bewahrheitet. Von den 5 bewilligten Cannabis Pilotprojekten sind erst 2 operativ. Probleme bereitet vor allem die Vorschrift, dass hautsächlich einheimische Pflanzen aus Bioproduktion eingesetzt werden dürfen. So müssen jeweils die neuen Ernten abgewartet werden und wenn es sich herausstellt, dass dabei zu grosse Gehaltsschwankungen auftreten, dann muss der Start verschoben werden, bis eine Lösung gefunden wurde. Da hilft auch der grosse Einsatz von Altbundesrätin Ruth Dreifuss nicht, die sich vor allem in Genf für einen schnellen Start bemühte.


Bei Swissmedic besteht eine Abteilung Pharmakopöe (NPA) mit der Schweizerischen Pharmakopöekommission. Die Kommission ist zuständig für die Betreuung der bestehenden Monographien, aber auch für neue Monographien.


«Die Pharmakopöe besteht aus der Europäischen (Pharmacopoea Europaea, Ph. Eur.) und der Schweizerischen Pharmakopöe (Pharmacopoea Helvetica, Ph. Helv.). Sie enthält verbindliche Qualitätsvorschriften für Arzneimittel, Hilfsstoffe und einige Medizinprodukte»


Bisher enthielt die aktuelle PhH nur eine einzige Cannabis Monographie (Cannabis Flos). Für die medizinische Verwendung auch in der Magistralrezeptur sollten nur offiziell zugelassene Produkte verwendet werden. Falls keine schweizerischen Vorschriften bestehen, müssen ausländische Arzneibücher, die dem gleichen Standard unterstehen, beigezogen werden. Aber auch die Monographien des DAB (Deutsches Arzneibuch) und der Europäischen Pharmakopöe (PHEur) bieten nicht genügend Ersatz. Im DAB werden nur Extrakte mit höherem THC-Gehalt behandelt und das Europäische Arzneibuch enthält eine Monographie über CBD. Es fehlen also Monographien für flüssige und trockene Extrakte, Isolate, ölige Lösungen und Spezialpräparate.


Swissmedic prüft nun die Erstellung diverser Monographien, um die bestehende Lücke zu stopfen. Für den FZCS wäre eine möglichst offene Monographie ideal, eine Monographie die einen grossen Spielraum für die Inhaltsstoffe besitzt, aber die Qualität genau regelt.


Dies soweit unsre Informationen. Falls Ihnen Neuigkeiten über Cannabis zu Ohren kommt, bitte informieren Sie den FZCS.


Im Namen des FZCS wünsche ich Ihnen einen guten Start ins Berufsleben und hoffe Sie konnten sich während der Sommerferien gut erholen.


Mit kollegialen Grüssen


Albert Ganz, Präsident FZCS


4. Newsletter 2023
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