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NEWSBLOG

Newsletter Mai 2020


Die heimtückische Krankheit Covid-19 hat weltweit Anlässe, Veranstaltungen, Projekte und Pläne verhindert und/oder beeinflusst. Auch der Fachzirkel Cannabis musste alle seine Veranstaltungen und Versammlungen absagen und neu aufgleisen. So wird die Jahresversammlung voraussichtlich wieder diesen Herbst stattfinden und die geplanten Schulungen können erst für nächstes Jahr organisiert werden.


Auch das Lobbying im Parlament verlor wegen der aktuellen Lage an Bedeutung und wurde bewusst reduziert. Da nun die Normalität langsam zurückkehrt, werden wir das Lobbying für die Legalisierung von Cannabis wieder hochfahren.


 

Cannabis-Produkte sind systemrelevant


Die NZZ berichtete in ihrer Ausgabe von Anfang Mai 2020, dass in Kalifornien die Cannabis-Läden zu den essenziellen gehören und während des Ausgehverbots geöffnet sein können. Gerade in schwierigen Zeiten, wie während des Lockdowns sind Cannabis-Produkte für die Moral gute Stützen.


 

Eidgenössische Gesundheitskommission (GSK)


Die GSK unterstützte die vorgesehenen bundesrätlichen Änderungsanträge für das Betäubungsmittelgesetz (BetmG). Die drei Vorstösse und Motionen wurden auch deshalb anfangs März im Nationalrat und Ständerat gutgeheissen und dem Bundesrat zur Bereinigung überwiesen. Laut vorgesehenem Fahrplan sollten die Änderungen anfangs 2021 in Kraft treten.


Die drei bundesrätlichen Änderungsvorschläge


Erleichtertes Verschreiben von Cannabis-Produkten

Die vorgesehene Änderung betrifft hauptsächlich die ärztliche Verschreibung von Cannabis-Produkte als Magistralrezeptur. Alle Ärzte sollen die Möglichkeit haben, ohne Sonder- und Ausnahmebewilligungen Cannabis-Produkte zu verordnen. Apotheken haben dann diese als Megistralrezepte herzustellen und die Patienten in der Verwendung zu instruieren.

Für die meisten Ärztinnen/Ärzte und Apothekerinnen/Apotheker ist dies Neuland. Der Fachzirkel Cannabis Schweiz organisiert deshalb in Zusammenarbeit mit Medinform ein erstes praktisches Ausbildungsseminar:

Datum: 20. Januar 2021 (save the Date). Sie werden die Unterlagen dazu erhalten.

Interurbanes Cannabis-Projekt

Durch die Ermöglichung von wissenschaftlichen Pilotprojekten sollte das vorgesehene interurbane Cannabis-Projekt möglich werden. Durch die lange Wartezeit und die Unsicherheit änderten sich die Voraussetzungen. Das ganz Projekt muss neu designt werden. Der Fachzirkel Cannabis Schweiz wird dabei die Seite der Apotheken einbringen. Erste Arbeitssitzungen sind auf den Herbst 2020 geplant.

Anbau und Ausfuhr von Medizinal-Cannabis

Die Erleichterung der kommerziellen Tätigkeit für Medizinal-Cannabis betrifft die Apotheken nur am Rande. Das Gesetz sollte auch die Herstellung von pharmazeutischen Cannabis-Produkten erleichtern.


 


Lobbying


Der Fachzirkel Cannabis Schweiz (FZCS) sieht den Hauptgrund für alle Schwierigkeiten im Umgang mit Cannabis im Betäubungsmittelgesetz (BetmG). Das BetmG bezeichnet Cannabis als verbotenes Betäubungsmittel. Cannabis ist die einzige Pflanze, die per se als Betäubungsmittel deklariert wird. Der FZCS sieht jedoch Cannabis als alte Heilpflanze mit nur einem Inhaltsstoff mit psychoaktiver Wirkung, das Δ9-Tetrahydrocannabinol, was als potenzielles Betäubungsmittel möglich ist.

Das Lobbying möchte dieses Bewusstsein bei den Parlamentarierinnen und Parlamentarier bekannt machen und sie anregen, mittels einer Änderung des BetmG Cannabis aus dem Text zu streichen und durch THC zu ersetzen. Dazu hätten in der Frühjahrssession je eine Motion der FDP und eine der BDP eigereicht werden sollen. Wegen der ausserordentlichen Korona-Krise wurde jedoch die Session verschoben und die Einreichung der Motionen vertagt. Der FZCS konnte zu verschiedenen Parteien persönliche Kontakte knüpfen und hofft, dass die Motionen bald eingereicht werden.


 

Zusammenfassung


Der FZCS beschäftigt sich momentan mit folgenden Themen:

  • Organisation einer Schulung für die Magistralrezeptur von Cannabis

    • Praktischer Kurs: Mittwoch, 20.Januar 2020

    • Wissenschaftlicher Kurs: in Vorbereitung

  • Lobbying: Einreichung der Motionen zur Änderung des BetmG

  • Interurbanes Pilot-Projekt: Vertretung der Apotheken


 

Mitgliedschaft beim FZCS


Der FZCS ist ein absolut neutraler Verein, der sich nur durch Mitgliederbeiträge finanziert. Er ist deshalb stets knapp bei Kasse, denn trotz aller Sparsamkeit und Verzicht von Honoraren fallen Kosten an.


Wenn Sie die Tätigkeit des FZCS schätzen und unterstützen wollen, werden Sie Mitglied. Mitgliedeibeitrag beträgt CHF 100.00/pro Jahr. Sie werden dafür regelmässig informiert und erhalten bei den vom FZCS mitorganisierten Schulungen einen namhaften Rabatt. Anmeldung bitte an fachzirkelcannabis@gmx.ch.


Besuchen sie auch unsere Homepage www.fcschweiz.org.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse.


Albert Ganz

Präsident Fachzirkel Cannabis Schweiz

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